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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Wirkt der Nachsichtwerber an der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (hier: hinsichtlich der Vermögenslage) nicht mit, ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde eine unbillige Härte durch die Einhebung der Abgaben als nicht erwiesen ansieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X05Im RIS seit
16.09.1986