RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Wirkt der Nachsichtwerber an der Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (hier: hinsichtlich der Vermögenslage) nicht mit, ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde eine unbillige Härte durch die Einhebung der Abgaben als nicht erwiesen ansieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X05

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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