RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0017

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6 Z3;

Rechtssatz

Auch der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn gem § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt, kann, wenn er sich zur Bildung einer Rückstellung entschließt, diese aufwandswirksam nur für das Jahr des Entstehens des Schuldgrundes oder der Aufwandsursache bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140017.X02

Im RIS seit

16.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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