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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Eine körperliche Behinderung des Abgabepflichtigen allein hat Unbilligkeit der Einbringung von Abgabenschulden nicht zur Folge. Die Behinderung kann nur iZm der Einkommenslage und Vermögenslage des Abgabepflichtigen in dem genannten Zusammenhang Bedeutung haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X04Im RIS seit
16.09.1986