RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0069

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Eine körperliche Behinderung des Abgabepflichtigen allein hat Unbilligkeit der Einbringung von Abgabenschulden nicht zur Folge. Die Behinderung kann nur iZm der Einkommenslage und Vermögenslage des Abgabepflichtigen in dem genannten Zusammenhang Bedeutung haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X04

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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