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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Für die Frage, ob die Kosten von Auslandsreisen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können oder nicht, ist es belanglos, ob diese Reisen als Informationsreisen oder zu dem Zweck unternommen werden, um eine ausländische Betriebsstätte aufzusuchen. Einerseits kann nämlich einer Informationsreise, die ausschließlich dazu dient, die Möglichkeiten von Geschäftsabschlüssen zu erkunden, der betriebliche Charakter nicht abgesprochen werden, während andererseits eine zu Betriebsausgaben führende Geschäftsreise nicht immer schon deshalb vorliegt, weil der Steuerpflichtige auf der Reise eine ausländische Betriebsstätte aufsucht; denn wenn der Besuch der Betriebsstätte bloß in eine aus privaten Gründen unternommene Reise eingebunden ist, wird die private Reise damit noch nicht zu einer Geschäftsreise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140019.X04Im RIS seit
16.09.1986