Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Dem privaten Bereich zuzuordnende Aufwendungen können nicht kraft privatrechtlicher Vereinbarung zu Betriebsausgaben werden. Umgekehrt kann allerdings eine solche Vereinbarung betrieblich veranlaßten und vom Steuerpflichtigen, wenn auch unter einem anderen Titel, getragenen Aufwendungen nicht die Eigenschaft von Betriebsausgaben nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140019.X03Im RIS seit
16.09.1986