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L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim OberösterreichNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die vom Unterhaltspflichtigen bezogene Familienbeihilfe für das Kind, auf das sich der Ersatzanspruch nach § 7 Abs 1 OÖ JWG bezieht, ist kein Einkommen des Kindes, sondern Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage und daher auch Bemessungsgrundlage des Ersatzanspruches.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110098.X09Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018