RS Vwgh 1986/9/17 85/13/0015

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §509;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Vom Fruchtgenußrecht selbst ist eine Absetzung für Abnutzung nur dann zulässig, wenn dasselbe entgeltlich erworben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130015.X01

Im RIS seit

17.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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