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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §20 Abs1;Rechtssatz
Das im Zuge der Reinigung einer Waffe erfolgte Lösen eines Schusses mit Verletzungsfolgen für den die Reinigung ausführenden Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde steht im Widerspruch zu dem Erfordernis, mit Waffen vorsichtig und sachgemäß umzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985010085.X04Im RIS seit
02.02.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013