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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214;Rechtssatz
Mit § 214 Abs 3 BAO über die Fälligkeit der von einer Zahlungserleichterung erfaßten Abgabenschuldigkeiten soll erreicht werden, daß während der Laufzeit einer Zahlungserleichterung neu fällig werdende, nicht in die Zahlungserleichterung einbezogene Abgabenschuldigkeiten entrichtet werden können, ohne daß eine Verrechnung mit den ältesten Schuldigkeiten erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130208.X03Im RIS seit
17.09.1986