RS Vwgh 1986/9/17 83/13/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25;

Rechtssatz

Eine umfangreiche, bereits bewirkte Abgabenverkürzung zieht nicht deswegen allein unbedeutende Folgen nach sich, weil die Aufdeckung der Tat zur nachträglichen Entrichtung der verkürzten Abgaben führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983130033.X02

Im RIS seit

17.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten