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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlassung älter als ein Jahr, so stellt das ärztliche Gutachten keine taugliche Entscheidungsgrundlage mehr dar.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerGutachten Auswertung fremder BefundeSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110001.X01Im RIS seit
19.06.2006Zuletzt aktualisiert am
16.06.2010