RS Vwgh 1986/9/17 85/01/0085

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §6 Abs1 Z1;
WaffG 1967 §6 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1219/80 E 29. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Auslegung des Kriteriums der waffenrechtlichen Verläßlichkeit ist mit Rücksicht auf den dem § 6 WaffG innewohnenden besonderen Schutzzweck ein strenger Maßstab anzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010085.X01

Im RIS seit

02.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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