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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Die AfA für ein bestimmtes Wirtschaftsgut steht - von Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer desselben und nicht dem Fruchtgenußberechtigten zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130015.X02Im RIS seit
17.09.1986Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018