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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §214;Rechtssatz
Voraussetzung für die Verrechnung einer Zahlung oder einer sonstigen Gutschrift mit einer Abgabenschuldigkeit gem § 214 Abs 3 BAO ist, daß diese spätestens gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Gutschrift fällig wird oder von der Abgabenbehörde bereits (mit bevorstehender Fälligkeit) verbucht wurde und damit auf dem Abgabenkonto als Abgabenschuldigkeit aufscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130208.X04Im RIS seit
17.09.1986