RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0208

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §214;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verrechnung einer Zahlung oder einer sonstigen Gutschrift mit einer Abgabenschuldigkeit gem § 214 Abs 3 BAO ist, daß diese spätestens gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Gutschrift fällig wird oder von der Abgabenbehörde bereits (mit bevorstehender Fälligkeit) verbucht wurde und damit auf dem Abgabenkonto als Abgabenschuldigkeit aufscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130208.X04

Im RIS seit

17.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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