RS Vwgh 1986/9/17 85/01/0275

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Veröffentlicht am 17.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0712/78 B 10. Jänner 1979 VwSlg 9732 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Klaglosstellung tritt unter anderem dann ein, wenn der Bfr durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit einem Erkenntnis des VwGH prozessual nicht günstiger gestellt wäre, als dies ohne meritorische Entscheidung der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010275.X01

Im RIS seit

19.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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