RS Vwgh 1986/9/19 84/17/0155

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Veröffentlicht am 19.09.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §698;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine auflösende unmögliche Bedingung gilt als nicht beigesetzt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170155.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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