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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Es ist keine inhaltliche Bindung an einen aufsichtsbehördlichen Bescheid gegeben, mit dem ein Bescheid der Gemeindebehörde wegen Aktenwidrigkeit aufgehoben wurde.
Schlagworte
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170155.X07Im RIS seit
11.07.2001