RS Vwgh 1986/9/19 84/17/0155

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Veröffentlicht am 19.09.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Es ist keine inhaltliche Bindung an einen aufsichtsbehördlichen Bescheid gegeben, mit dem ein Bescheid der Gemeindebehörde wegen Aktenwidrigkeit aufgehoben wurde.

Schlagworte

Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170155.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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