RS Vwgh 1986/9/22 86/12/0206

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Veröffentlicht am 22.09.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art130 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2041/64 E 5. April 1965 VwSlg 6649 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Erledigung, die auf die Neuaufrollung eines mit Bescheid rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens abzielenden Parteiantrages ergangen ist und besagt, daß das Verfahren "mangels der erforderlichen Voraussetzungen" gemäß § 69 AVG 1950 nicht wieder aufgenommen werden könne, ist als ein mit der VwGH-Beschwerde anfechtbarer Bescheid nach Art 130 Abs 1 B-VG anzusehen.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120206.X02

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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