RS Vwgh 1986/9/22 86/12/0036

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Veröffentlicht am 22.09.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art126b Abs5;
RGV 1955 §10 Abs2;
RGV 1955 §6 Abs4;
RGV 1955 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ist von einer allgemeinen Tarifermäßigung dann Gebrauch zu machen:

-

wenn die beiden Fahrtkosten einer Dienstreise durch den Gebrauch der allgemeinen Tarifermäßigung gegebene Ersparnis die Kosten für den Erwerb des Berechtigungsausweises (diesfalls "Stammkundenkarte") übersteigt oder

-

wenn für den Beamten mehrere Dienstreisen angeordnet sind und solcherart für ihn mit Sicherheit erkennbar ist, dass der Ankauf des Berechtigungsausweises rentabel ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120036.X02

Im RIS seit

22.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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