RS Vwgh 1986/9/22 86/12/0178

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Veröffentlicht am 22.09.1986
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §56 Abs1;

Rechtssatz

Dem Landeslehrer steht ein Urlaub außerhalb der Schulferien - von den Sonderformen des Sonderurlaubs, des Karenzurlaubs und des Pflegeurlaubs abgesehen - überhaupt nicht zu (Hinweis E 14.5.1975, 0428/75, VwSlg 8825 A/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120178.X01

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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