RS Vwgh 1986/9/22 86/12/0200

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Veröffentlicht am 22.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Datenschutz

Norm

DSG 1978 §36 Abs4;
DSG 1978 §37;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Verwaltungsbehörden (hier: Finanzämtern) kommt keine Beschwerdelegitimation an den VwGH gegen einen Bescheid der Datenschutzkommission, mit welchem ein Verstoß gegen das DSG festgestellt worden ist, zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120200.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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