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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine nicht als "Bescheid" gekennzeichnete Erledigung, die lediglich Mitteilungen an die Rechtsvertreter der Bfin über den Stand des Verfahrens beinhaltet, und damit nicht so gestaltet ist, dass daraus erkennbar wäre, dass verbindlich und in einer der Rechtskraft fähigen Weise über eine Verwaltungsrechtssache abgesprochen worden wäre, ist nicht als Bescheid zu werten.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120206.X04Im RIS seit
22.09.2006