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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art126b Abs5;Rechtssatz
Der Bf, der zur Durchführung der Dienstreise seinen PKW benützt hat, ist in der Frage des Fahrtkostenersatzes so zu behandeln, wie wenn er tatsächlich mit der Eisenbahn gefahren wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120036.X01Im RIS seit
22.03.2005Zuletzt aktualisiert am
22.02.2010