RS Vwgh 1986/9/23 84/11/0080

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Veröffentlicht am 23.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
StVO 1960 §99 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0178 E 11. April 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit sämtliche "Alkoholdelikte" nach § 99 Abs 1 StVO 1960 einander gleichgestellt, sodass sie auch hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit nicht unterschiedlich zu behandeln sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984110080.X02

Im RIS seit

09.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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