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Verwaltungsverfahren - VVGNorm
ABGB §361Rechtssatz
Liegen nicht gegen alle Miteigentümer vollstreckbare Abtragungstitel vor, und steht daher die Durchführung der Vollstreckung nicht fest, kann auch gegen denjenigen Miteigentümer, dem gegenüber ein vollstreckbarer Abtragungstitel besteht, kein Kostenvorauszahlungsauftrag ergehen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050228.X01Im RIS seit
16.08.2021Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021