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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §135 Abs3;Rechtssatz
Durch die Bestellung eines Verwalters nach § 17 WEG 1975 sind alle Verwaltungsrechte auf ihn übergegangen; er ist insbesondere zur Behebung von Baugebrechen befugt und verpflichtet (Hinweis E 23.4.1964, 0537/63).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050019.X01Im RIS seit
20.09.2005Zuletzt aktualisiert am
08.07.2014