RS Vwgh 1986/9/23 86/05/0082

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Veröffentlicht am 23.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
98/02 Wohnungsverbesserung Startwohnungen Beihilfen

Norm

AVG §46;
WSG 1984 §31 Abs1;

Rechtssatz

Die Regelung des § 31 Abs 1 WSG stellt keine materiell-rechtliche Norm, sondern eine Ausnahme von dem im § 46 AVG 1950 enthaltenem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel dar.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050082.X02

Im RIS seit

30.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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