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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Kraftfahrbehörde kann sich im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung zur Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigung auch auf gutächtliche Äußerungen von Ärzten stützen, hinsichtlich derer eine Verpflichtung zur Duldung der Vorführung nach der StVO 1960 nicht besteht (Hinweis E 22.4.1981, 2605/79).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Auswertung fremder BefundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110082.X01Im RIS seit
06.09.2006