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20/08 UrheberrechtNorm
UrhG §17 Abs3 idF 1980/321;Rechtssatz
Das UrhG enthält keine Legaldefinition des Begriffs "Gemeinschaftsantennenanlage" und auch sonst keine Regelung, die darauf schließen ließe, welches die wesentlichen Merkmale einer derartigen Anlage sind und worin sich diese gegenüber verwandten funktechnischen Einrichtungen abgrenzen lässt. Nach Auffassung des VwGH erscheint es demnach gerechtfertigt, bei der Auslegung des Begriffs der "Gemeinschaftsantennenanlage" auf die nächstverwandten Vorschriften des Fernmelderechtes zurückzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983010285.X01Im RIS seit
26.04.2004