Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs2;Rechtssatz
Werden die Verständigungen nach § 17 Abs 2 ZustellG, § 21 Abs 2 ZustellG vom Zusteller an der Eingangstür angebracht, obwohl ihre Einlegung in den Briefkasten möglich ist, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor. Gemäß § 7 ZustellG gilt die Zustellung dann erst mit dem Zeitpunkt vollzogen, zu dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (Hinweis E 24.2.1972, 1915/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030106.X01Im RIS seit
04.08.2005