RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0151

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 221 ;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint, muß erkennen lassen, auf welchen Sachverhaltsermittlungen er beruht, insbesondere, ob und welche wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers festgestellt wurden und aus welchen schlüssig dargelegten Gründen die Entscheidung getroffen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130151.X02

Im RIS seit

24.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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