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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 221 ;Rechtssatz
Ein Bescheid, der die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint, muß erkennen lassen, auf welchen Sachverhaltsermittlungen er beruht, insbesondere, ob und welche wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers festgestellt wurden und aus welchen schlüssig dargelegten Gründen die Entscheidung getroffen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130151.X02Im RIS seit
24.09.1986