RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0140

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ist ein Abgabepflichtiger - bedingt durch seinen vorübergehend schlechten Gesundheitszustand - einige Zeit weitgehend an seine Wohnung gefesselt, so ist der Mehraufwand für die Ausgestaltung eines zusätzlichen, über die betrieblichen Erfordernisse hinausgehenden Arbeitsraumes in der Privatwohnung ein nichtabzugsfähiger Aufwand für die private Lebensführung (Hinweis E 22.2.1984, 82/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130140.X01

Im RIS seit

24.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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