RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0151

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 221 ;

Rechtssatz

Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130151.X04

Im RIS seit

24.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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