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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 221 ;Rechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130151.X04Im RIS seit
24.09.1986