RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0151

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/4, S 221 ;

Rechtssatz

Trotz der nachgerade einen Musterfall einer ungerechtfertigten Verzögerung der Erledigung eines Parteienantrages darstellenden, verfahrensökonomisch unvertretbaren Vorgangsweise der Abgabenbehörde war eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu verneinen (Hinweis E 7.6.1983, 82/14/0313).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130151.X03

Im RIS seit

24.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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