Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einem der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 angeführten Berufe genügt, daß die Tätigkeit in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrem äußeren Erscheinungsbild mit einer Tätigkeit vergleichbar ist, die ihrerseits zweifelsfrei zu den im Gesetz genannten freien Berufen zählt, obwohl sie nur einen Teilbereich einer weitergehenden Berufsbefugnis umfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130211.X02Im RIS seit
24.09.1986Zuletzt aktualisiert am
22.10.2009