Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob das Öffnen eines Tachographen ohne nachfolgende diesbezügliche Meldung beim Dienstgeber als untreues Verhalten im Sinne des § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG angesehen werden muss, hängt weitgehend davon ab, welche Bedienungsmaßnahmen eines Fahrers an einem Tachographen noch als üblich oder als vom Eigentümer des Fahrzeuges toleriert angesehen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985010215.X03Im RIS seit
17.02.2005