RS Vwgh 1986/9/25 86/02/0066

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Bevor eine Berufung als verspätete zurückgewiesen wird, ist zu prüfen, ob bei der Zustellung Mängel unterliefen, weshalb dem Berufungswerber der Sachverhalt, auf Grund dessen sich das Rechtsmittel als verspätet erweisen könnte, vorzuhalten ist (Hinweis E 2.2.1983, 82/03/0152).

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020066.X01

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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