RS Vwgh 1986/9/25 86/07/0052

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34 Abs3 impl;
FlVfGG §34 Abs4 impl;
FlVfGG §4 Abs2 impl;
FlVfLG NÖ 1975 §97 idF 6650-1;

Rechtssatz

Dem Eigentümer eines Altgrundstückes steht kein Ersatzanspruch dafür zu, dass eine andere Partei des Zusammenlegungsverfahrens, welcher eine dieses Altgrundstück umfassende Abfindung zugewiesen wurde, ihr an dieser Abfindung begründetes Eigentum allenfalls gewinnbringender nutzt als der Voreigentümer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070052.X01

Im RIS seit

06.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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