RS Vwgh 1986/9/25 85/07/0326

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0328

Rechtssatz

Enthält eine dem Gesetz entsprechende Einwendung einen die Hauptfrage betreffenden Parteiantrag, so muss über diesen in dem Bescheid, mit dem die Hauptfrage entschieden wird, abgesprochen werden (Hinweis E 4.3.1965, 1452/64).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985070326.X02

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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