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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §15 Abs4;Rechtssatz
Es handelt sich um ein "Überholen" und nicht um ein Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, wenn sich das überholte Fahrzeug im Zuge eines Fahrstreifenwechsels noch nicht auf dem rechten Fahrstreifen eingeordnet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020058.X01Im RIS seit
21.06.2005Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009