RS Vwgh 1986/9/25 86/02/0058

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs4;
StVO 1960 §2 Abs1 Z29;

Rechtssatz

Es handelt sich um ein "Überholen" und nicht um ein Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, wenn sich das überholte Fahrzeug im Zuge eines Fahrstreifenwechsels noch nicht auf dem rechten Fahrstreifen eingeordnet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020058.X01

Im RIS seit

21.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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