Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0328Rechtssatz
Wer durch eine Maßnahme, welche Gegenstand eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens ist, in seinen wasserrechtlich geschützten Rechten beeinträchtigt werden kann, hat Parteistellung im Verfahren. Ob eine Beeinträchtigung tatsächlich stattfindet, ist Gegenstand des Verfahrens, berührt jedoch die Parteistellung nicht (Hinweis E 12.9.1963, 2107/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985070326.X03Im RIS seit
14.09.2005Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012