RS Vwgh 1986/9/25 83/07/0289

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Fordert der Sachverständige "den offenen Bestandesrand durch die Pflanzung geeigneter (näher bezeichneter) Baumarten - bezogen auf einen bestimmten Teilbereich des zur Rodung beantragten Grundstückes - möglichst umgehend zu sanieren", so kommt darin die Ablehnung der Rodung durch den Sachverständigen in der beantragten Form zum Ausdruck.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983070289.X01

Im RIS seit

28.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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