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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Fordert der Sachverständige "den offenen Bestandesrand durch die Pflanzung geeigneter (näher bezeichneter) Baumarten - bezogen auf einen bestimmten Teilbereich des zur Rodung beantragten Grundstückes - möglichst umgehend zu sanieren", so kommt darin die Ablehnung der Rodung durch den Sachverständigen in der beantragten Form zum Ausdruck.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983070289.X01Im RIS seit
28.09.2004