RS Vwgh 1986/9/29 85/10/0186

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der Vorwurf einer Übertretung nach § 8 lit f iVm § 74 Abs 1 LMG erfordert konkret anzuführen, durch welche Angabe, Form oder Aufmachung die "Falschbezeichnung" erfolgt ist (Im Beschwerdefall erfolgte die Lieferung von 2-kg-Schwarzbrotwecken ohne Verpackung und ohne irgendeine Angabe auf den Wecken zu einem über 1,94 kg liegenden Ausbackgewicht; nur auf den Lieferscheinen war angeführt: "2-kg-Schwarzbrot").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100186.X01

Im RIS seit

14.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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