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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Der Vorwurf einer Übertretung nach § 8 lit f iVm § 74 Abs 1 LMG erfordert konkret anzuführen, durch welche Angabe, Form oder Aufmachung die "Falschbezeichnung" erfolgt ist (Im Beschwerdefall erfolgte die Lieferung von 2-kg-Schwarzbrotwecken ohne Verpackung und ohne irgendeine Angabe auf den Wecken zu einem über 1,94 kg liegenden Ausbackgewicht; nur auf den Lieferscheinen war angeführt: "2-kg-Schwarzbrot").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985100186.X01Im RIS seit
14.12.2005