Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AMFG §32 Abs3;Beachte
Besprechung in: ZAS 1988/2, S 64-68;Rechtssatz
Die Arbeitgerberbeiträge nach dem EFZG sind "Beiträge der Sozialversicherung" im Sinne des § 32 Abs 3 AMFG, sodass sich während des Bezuges der Kurzarbeiterunterstützung auch die Beiträge nach dem EFZG nach der letzten Bemessungsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit richten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080204.X03Im RIS seit
11.10.2005