Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 idF vor 1983/176;Rechtssatz
Prokuristen zählen nicht zu den satzungsgemäß nach außen berufenen Organen. Sie können daher auch nicht zu Verantwortlichen iS des zweiten Satzes leg cit bestellt werden. Gleiches gilt für den Leiter einer Verpackungsabteilung in dieser Funktion (Hinweis E 9.3.1970, 1504/68 und E 1.12.1975, 592/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100040.X04Im RIS seit
29.09.1986