RS Vwgh 1986/9/29 86/10/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 idF vor 1983/176;

Rechtssatz

Prokuristen zählen nicht zu den satzungsgemäß nach außen berufenen Organen. Sie können daher auch nicht zu Verantwortlichen iS des zweiten Satzes leg cit bestellt werden. Gleiches gilt für den Leiter einer Verpackungsabteilung in dieser Funktion (Hinweis E 9.3.1970, 1504/68 und E 1.12.1975, 592/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100040.X04

Im RIS seit

29.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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