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66/03 Sonstiges SozialversicherungsrechtNorm
EFZG §2 Abs1;Beachte
Besprechung in: ZAS 1988/2, S 64-68;Rechtssatz
Der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ist nach § 8 Abs 1 EFZG auf das nach den Vorschriften des EFZG fortgezahlte Entgelt beschränkt. Der Fall, in dem sich das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt aus dem Arbeitslohn (für Montag bis Donnerstag) und der Kurzarbeiterunterstützung (für Freitag) zusammensetzt, ist als ein "anderer Fall" iSd § 3 Abs 2 EFZG zu beurteilen. Danach gilt iZm § 3 Abs 3 EFZG als regelmäßiges Entgelt jedes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre (hier: für Freitag nur die Kurzarbeiterunterstützung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080204.X02Im RIS seit
11.10.2005