RS Vwgh 1986/9/29 86/08/0156

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Veröffentlicht am 29.09.1986
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §115 Abs3 idF 1980/586;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0186 E 22. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

§ 115 Abs 3 GSVG dient der "Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf". Diesem Begriff kommt nach der allgemeinen Vorstellung nicht der Inhalt zu, dass mit der Anerkennung der Wirksamkeit der Beitragsentwicklung eine HÖHERE Leistung aus der Pensionsversicherung erlangt wird (Hinweis auf E vom 1.12.1977, 2473/76). Aus diesen Erwägungen erübrigt es sich, auf den in der Beschwerde angeführten Umstand, dass eine besondere Härte vorliegt, einzugehen (Hinweis auf E vom 15.10.1984, 83/08/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080156.X01

Im RIS seit

19.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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