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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §9;Rechtssatz
Einwendungen im Sinne des § 356 Abs 3 GewO 1973 sind nicht (privatrechtliche) Erklärungen, die nur gegenüber einer rechtsfähigen und parteifähigen Person abgegeben werden können; sie sind vielmehr an die Behörde gerichtete öffentlich-rechtliche Prozesserklärungen, deren Wirksamkeit keineswegs durch die Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit des Antragstellers bedingt sind.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040058.X01Im RIS seit
28.02.2006Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011