RS Vwgh 1986/9/30 86/04/0058

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §9;
GewO 1973 §356 Abs3;

Rechtssatz

Einwendungen im Sinne des § 356 Abs 3 GewO 1973 sind nicht (privatrechtliche) Erklärungen, die nur gegenüber einer rechtsfähigen und parteifähigen Person abgegeben werden können; sie sind vielmehr an die Behörde gerichtete öffentlich-rechtliche Prozesserklärungen, deren Wirksamkeit keineswegs durch die Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit des Antragstellers bedingt sind.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040058.X01

Im RIS seit

28.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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