RS Vwgh 1986/9/30 85/05/0005

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/05/0006 84/05/0039

Rechtssatz

Wird im Spruch eines Berufungsbescheides die Berufung unter ausdrücklicher Zitierung des § 63 Abs 3 AVG 1950 zurückgewiesen, ermöglicht auch die damit im Widerspruch stehende, auf das Fehlen subjektiv-öffentlicher Rechte des Bfrs abgestellte Begründung keine Umdeutung des Spruches im Sinne eines "Vergreifens im Ausdruck".

Schlagworte

Spruch und BegründungVerfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985050005.X03

Im RIS seit

23.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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