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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/05/0006 84/05/0039Rechtssatz
Wird im Spruch eines Berufungsbescheides die Berufung unter ausdrücklicher Zitierung des § 63 Abs 3 AVG 1950 zurückgewiesen, ermöglicht auch die damit im Widerspruch stehende, auf das Fehlen subjektiv-öffentlicher Rechte des Bfrs abgestellte Begründung keine Umdeutung des Spruches im Sinne eines "Vergreifens im Ausdruck".
Schlagworte
Spruch und BegründungVerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985050005.X03Im RIS seit
23.06.2005Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010