RS Vwgh 1986/9/30 86/04/0173

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat, liegt bei Fehlen von Angaben über die Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel der Eingabe vor, die deshalb nicht als ein dem Gesetz entsprechender Widereinsetzungsantrag anzusehen und daher zurückzuweisen ist.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040173.X01

Im RIS seit

19.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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