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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat, liegt bei Fehlen von Angaben über die Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel der Eingabe vor, die deshalb nicht als ein dem Gesetz entsprechender Widereinsetzungsantrag anzusehen und daher zurückzuweisen ist.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040173.X01Im RIS seit
19.02.2008